Digital-Marketing Scheck
Ihr digitaler Auftritt am Auslandsmarkt
Online kennt man Ihre Produkte oder Dienstleistungen im Ausland noch nicht?
Wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss von 50% zu Ihren Online-Marketing Aktivitäten.
Diese Förderung steht ausschließlich aktiven Mitgliedern der Wirtschaftskammern und Kammern der Ziviltechniker:innen zur Verfügung, die ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen exportieren möchten und substanzielle Wertschöpfung in Österreich erbringen.
In Anbetracht der aktuellen politischen Situation ist eine Antragstellung für die Zielländer Russische Föderation und Belarus derzeit nicht möglich.
- Voraussetzungen? „new to digital marketing“ – Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung wurden im Zielland nicht mehr als EUR 1.000 für Online-Marketing investiert.
- Wer? Diese Förderung steht ausschließlich kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Verfügung.
- Was? 50% Kofinanzierung Ihres digitalen Auftritts im gewählten Zielland
- Wieviel? Maximal möglicher Auszahlungsbetrag: EUR 7.500 (Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus um EUR 2.500); es können bis zum 31.12.2026 maximal drei Förderanträge eingereicht werden.
- Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach 9 Monaten.
Direktförderung
- Wichtige Details zu den Förderbestimmungen wie z.B. die Förderfähigkeit Ihrer Kosten erfahren Sie in der Richtlinie.
- Wir beraten Sie gerne persönlich: Ihr go-international-Team in Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer unterstützt Sie bei der Einreichung und Abwicklung dieser Förderung.
- Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-Minimis-Beihilfe.
Hier geht’s zum Förderkonto
Tipp: Im Musterantrag sehen Sie, welche Informationen im Antrag benötigt werden.
Sie sind aktives Mitglied der Wirtschaftskammer?
Die Antragstellung erfolgt im Förderkonto
Sie sind Mitglied der Kammern der Ziviltechniker:innen? Für Sie wird exklusiv ein Zugang zum Förderkonto eingerichtet.