Richtlinie: Digital-Marketing Scheck
Der Digital-Marketing Scheck unterstützt Unternehmen bei der Optimierung des digitalen Auftritts am Auslandsmarkt durch Kofinanzierung von Online-Marketing Aktivitäten.
Bitte beachten Sie:
Die Frist für Antragstellungen ist am 31.12.2022 abgelaufen.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wird das Förderprogramm weiterentwickelt und voraussichtlich im Frühjahr 2023 fortgesetzt. Gerne informieren wir Sie, sobald go-international wieder startet: Tragen Sie sich in die Interessentenliste für die neue go-international Förderperiode ein.
Fokus: Optimierung und Aufbau von Online-Marketing Aktivitäten am Zielmarkt.
Lesen Sie alle Details zu den Förderbestimmungen in der Richtlinie zum Digital-Marketing Scheck. Zusätzlich können Sie einen Musterantrag herunterladen.
Richtlinie zum Digital-Marketing Scheck:
Version 01.2 - gültig ab 12.03.2022
Richtlinie Digital-Marketing Scheck (PDF)