search home contact event money arrow-right arrow-up download facebook twitter xing linkedin print mail pdf Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen Zum Footer springen
Startseite Go-International

De-minimis-Beihilfe

Haben Sie die De-minimis-Grenze erreicht?

Im Rahmen des EU-Beihilfenrechts dürfen pro Unternehmen Fördermittel in Höhe von max. 300.000 Euro innerhalb von 3 Jahren (laufendes Steuerjahr und vorangegangene zwei Steuerjahre) in Anspruch genommen werden.

Die Überprüfung und eine allfällige Meldung bei Überschreitung dieser Beihilfenhöchstgrenze obliegt dem Unternehmen.

Hinweis: Es gilt eine Rückzahlungsverpflichtung des Differenzbetrages samt Zinsen für jenen Betrag, der über der zulässigen De-minimis-Schwellwertgrenze pro Unternehmen liegt.

Wenn Unternehmens-Beteiligungen von mehr als 50% innerhalb eines Unternehmensverbundes in Österreich vorliegen, so sind die erhaltenen De-minimis-Beihilfen von diesen Unternehmen in die Berechnung mit einzubeziehen.

Weitere Details dazu finden Sie in der De-minimis-Verordnung.