Projektgeschäft-Scheck
Know-How für das international Projektgeschäft
Schon mal über eine Teilnahme an einer internationalen Ausschreibung nachgedacht?
Wir unterstützen Sie bei Ihren Vorbereitungen für eine Teilnahme an einem internationalen öffentlichen Ausschreibungsprojekt oder auch Innovationsprogramm mit einem Zuschuss von 50% zu Ihren externen Kosten.
Diese Förderung steht ausschließlich aktiven Mitgliedern der Wirtschaftskammern und Kammern der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker zur Verfügung, die ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen exportieren möchten und substanzielle Wertschöpfung in Österreich erbringen.
In Anbetracht der aktuellen politischen Situation ist eine Antragstellung für die Zielländer Russische Föderation und Belarus derzeit nicht möglich.
- Voraussetzungen? „new to project“ – Sie haben für das gegenständliche Projekt in den letzten 3 Jahren noch keine go-international Förderung erhalten.
- Wer? Diese Förderung steht KMU und Großunternehmen gleichermaßen weltweit zur Verfügung.
- Was? Projektbezogene Kosten für Beratung, (Pre-)Feasibility-Studies, Weiterbildung, Marketing (Pitching-Unterlagen), Reisen, Teilnahme an Veranstaltungen.
- Wieviel? Der maximal mögliche Auszahlungsbetrag pro Antrag beträgt EUR 7.500 (Erhöhung durch Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus); es können bis zum 31.12.2026 maximal drei Förderanträge eingereicht werden.
- Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach 18 Monaten.
Direktförderung
- Wichtige Details zu den Förderbestimmungen wie z.B. die Förderfähigkeit Ihrer Kosten erfahren Sie in der Richtlinie.
- Wir beraten Sie gerne persönlich: Ihr go-international-Team in Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer unterstützt Sie bei der Einreichung und Abwicklung dieser Förderung.
- Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-Minimis-Beihilfe.
Hier geht’s zum Förderkonto
- Die Antragstellung erfolgt in Ihrem Förderkonto. Hier können Sie Ihren Antrag einreichen und sich über den Status informieren.
Tipp: Im Musterantrag sehen Sie, welche Informationen im Antrag benötigt werden. - Der Einstieg ins Förderkonto erfolgt über Ihr WKO-Benutzerkonto. Halten Sie bitte Ihre Zugangsdaten bereit.
Sollte der Login nicht funktionieren, finden Sie hier hilfreiche Informationen zum Einstieg.
Bitte beachten Sie:
Die Frist für die Abrechnung von Förderanträgen aus der vergangenen Förderperiode ist am 31.3.2023 abgelaufen.
- Sie konnten Ihre Abrechnung in Ihrem Förderkonto noch nicht einreichen, weil wichtige Unterlagen wie z.B. Rechnungen/Zahlungsbestätigungen noch ausständig sind? Wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson in Ihrer Wirtschaftskammer, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
- Hier finden Sie die Informationen zum Projektgeschäft-Scheck aus der vergangenen
Förderperiode. - Sie haben Ihre Abrechnung bereits eingereicht und möchten jetzt einen neuen Antrag stellen? Kontaktieren Sie die go-international Beratungsstelle Ihrer Landeskammer um sich über die Neuerungen zu informieren. Wir freuen uns über die Fortsetzung unserer gemeinsamen Erfolgsgeschichte, bitten Sie jedoch um Verständnis für etwaige Verzögerungen in der Bearbeitung.