Internationalisierungsscheck - GESCHLOSSEN seit 01.01.2021
Derzeit keine Beantragung möglich
Sie wollen neue Märkte erobern? - Wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss von 50% zu Ihren Markteintrittskosten.
- Wer? Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen sowie Bildungsinstitutionen
- Was? Externe Kosten für Marketing, Digitalisierung, Beratung, Reisen, Veranstaltungen
- Wieviel? Maximaler Auszahlungsbetrag: EUR 10.000 Fernmarkt / 5.000 Europa (plus EUR 2.000 / 1.000 Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen)
- Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet spätestens am 31.03.2021.
- Kombinierbar? Parallele Beantragung eines Digitalisierungsschecks für unterschiedliche Zielländer möglich.
- Voraussetzungen? Substanzielle Wertschöpfung in Österreich und Kriterium „new-to-market“
Betreuung im Zielmarkt
- Unsere Experten in den AußenwirtschaftsCentern unterstützen Sie vor Ort.
Direktförderung
- Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-Minimis-Beihilfe.
- Weitere Details zu den Förderbestimmungen erfahren Sie in der Richtlinie.
- Wir beraten Sie gerne persönlich: Ihr go-international-Team in Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer unterstützt Sie bei der Einreichung und Abwicklung dieser Förderung.
- Mit Klick auf den Button "Jetzt Förderung beantragen" gelangen Sie zu Ihrem Förderkonto. Hier können Sie Ihren Antrag einreichen und sich über den Status informieren.
Tipp: Im Musterantrag sehen Sie, welche Informationen im Antrag benötigt werden. - Für die Nutzung des Förderkontos benötigen Sie Ihr WKO-Benutzerkonto. Halten Sie bitte Ihre Zugangsdaten bereit.
Wie beantragen Sie eine Förderung?
Die aktuelle Förderperiode der Internationalisierungsoffensive go-international läuft noch bis 31. März 2021 - die Einreichung für diese Förderperiode war allerdings bis 31.12.2020 befristet.
Zwischen 01.01. und 31.03.2021 ist daher leider keine Antragstellung möglich.