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Bildungsscheck

Schulungen für das Personal Ihrer Auslandsniederlassung - Antragstellung bis 31.12.2022

Bitte beachten Sie: 
Die Frist für Antragstellungen ist am 31.12.2022 abgelaufen.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft wird das Förderprogramm weiterentwickelt und voraussichtlich im Frühjahr 2023 fortgesetzt. Gerne informieren wir Sie, sobald go-international wieder startet: Tragen Sie sich in die Interessentenliste für die neue go-international Förderperiode ein.

Sie wollen mit gezielten Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer eigenen Auslandsniederlassung(en) den Qualifikationsgrad erhöhen - Wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss von 50% zu Ihren Kosten.

  • Wer? Aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern oder der Kammern der ZiviltechnikerInnen, mit Niederlassung im Ausland
  • Was? Externe Schulungskosten für das Personal in Auslandsniederlassung(en)
  • Wie viel? 50% der förderbaren Nettokosten. Maximaler Auszahlungsbetrag: EUR 7.500 pro Unternehmen
  • Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet spätestens am 31.03.2023.
  • Voraussetzungen? Substanzielle Wertschöpfung in Österreich

Direktförderung

  • Weitere Details zu den Förderbestimmungen erfahren Sie in der Richtlinie.
  • Wir beraten Sie gerne persönlich: Ihr go-international-Team in Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer unterstützt Sie bei der Einreichung und Abwicklung dieser Förderung.
  • Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-Minimis-Beihilfe.
  • Mit Klick auf den Button "Jetzt Förderung beantragen" gelangen Sie zu Ihrem Förderkonto. Hier können Sie Ihren Antrag einreichen und sich über den Status informieren.
    Tipp: Im Musterantrag sehen Sie, welche Informationen im Antrag benötigt werden. 
  • Für die Nutzung des Förderkontos benötigen Sie Ihr WKO-Benutzerkonto. Halten Sie bitte Ihre Zugangsdaten bereit. 

Wie beantragen Sie eine Förderung in Ihrem Förderkonto?

Sie sind Mitglied der Wirtschaftskammer?

  • Sie verwenden Ihr WKO-Benutzerkonto bereits regelmäßig? Dann werden Sie nach dem Einstieg direkt zum Förderkonto weitergeleitet. Bitte achten Sie auf die richtige Auswahl des Mitgliedsunternehmens, wenn Sie in Ihrem Benutzerkonto mehrere Berechtigungen haben.
  • Zugangsdaten vergessen oder neu im WKO-Benutzerkonto? Hilfreiche Informationen finden Sie in den FAQs zum Benutzerkonto. Oder Sie kontaktieren einfach unsere kostenlose WKO-Serviceline (s.u.).
  • Damit Sie mit Ihrem WKO-Benutzerkonto einen Antrag für ein Mitgliedsunternehmen einreichen können, ist in diesem WKO-Benutzerkonto entweder eine Zuordnung des Unternehmens zum Konto oder eine erteilte volle Berechtigung für das Unternehmen notwendig.
  • Bei „Berechtigung wählen“ fahren Sie bitte mit dem antragstellenden Unternehmen fort - leicht zu erkennen an der Mitgliedsnummer, die unter dem Firmennamen angeführt ist, also z.B. „Max Mustermann, Mitglieds-Nr. 1234567“. (Achtung: Mit Ihrer „persönlichen“ Berechtigung ist eine Antragstellung NICHT möglich!)
  • Ihr Unternehmen wird nicht angeführt? Oder Sie finden zwar Ihren Firmennamen, aber die Mitgliedsnummer ist nicht angeführt? Dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an unsere WKO-Serviceline, damit Sie mit Ihrer korrekten Berechtigung ins Förderkonto einsteigen.

Die kostenlose WKO-Serviceline erreichen Sie Montag – Freitag 8-20 Uhr, Samstag 8-12 Uhr unter 0800 221 221 oder per E-Mail an benutzerverwaltung@wko.at.

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