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Fragen zur Abrechnung

Abrechnung der Förderperiode 01.4.2023 – 31.3.2027

Themen



Einreichung Abrechnung


Bis wann muss ich die Abrechnung einreichen?

Die Abrechnungsunterlagen können jederzeit im Förderkonto hochgeladen werden. Beim Internationalisierungsscheck und Projektgeschäft-Scheck muss 18 Monate nach Antragstellung abgerechnet werden, beim Sourcing-Scheck, Digital-Marketing Scheck und Bildungsscheck 9 Monate nach Antragstellung. Ihren genauen Förderzeitraum finden Sie im Fördervertrag. Bei Anträgen ab 1.7.2026 müssen die Abrechnungsunterlagen spätestens am 31.3.2027 hochgeladen sein. Es sind keine Zwischen- oder Teilabrechnungen möglich. Bei Fragen zur Abrechnung, kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson in Ihrer Wirtschaftskammer.


Wo kann ich meine Rechnungen einreichen?

Die Abrechnung kann online im go-international Förderkonto eingereicht werden, sobald der Förderungsvertrag signiert hochgeladen wurde und durch uns die Freischaltung erfolgt ist. Bei Abrechnung eines Internationalisierungsschecks oder Digital-Marketing Schecks lesen Sie sich bitte vorab die entsprechende Abrechnungs-Checkliste durch.


Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Zu jeder Rechnungsposition, die Sie zur Förderung einreichen, müssen folgende Unterlagen hochgeladen werden: Rechnung, Zahlungsbestätigung (Bank/Kreditkarte), Leistungsnachweise.


Ist eine Zwischenabrechnung möglich?

Nein, das ist leider nicht möglich. Bitte reichen Sie am Ende Ihres Förderzeitraums alle Unterlagen für die einmal mögliche Gesamtabrechnung ein. 


Förderung wird nicht benötigt
Ich werde die Förderung nicht nutzen, weil das Projekt verschoben wurde. Was muss ich tun?

Bitte schicken Sie eine kurze Info per E-Mail an Ihre Ansprechperson in Ihrer Wirtschaftskammer, damit wir Ihren Förderantrag als „zurückgezogen“ registrieren. Sofern Sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen, können Sie erneut einen Antrag für dasselbe Land einreichen.


Ich erhalte eine Rechnung/Zahlungsbestätigung erst im April 2027 – kann ich diese trotzdem einreichen?

Ja, wenn die betreffenden Leistungen bis spätestens 31.3.2027 erbracht wurden. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihre Ansprechperson in Ihrer Wirtschaftskammer und besprechen Sie die weitere Vorgangsweise. 


Kann ich im März 2027 noch einen Flug für Juni 2027 buchen und diese Rechnung bei der Abrechnung einreichen?

Nein. Wir fördern nur Leistungen, die auch innerhalb des Förderzeitraums bis 31.03.2027 erbracht werden. Die Buchung und Zahlung von Flügen, die erst außerhalb der Förderperiode stattfinden, ist nicht förderbar. 


Eine Messe im Zielland findet erst im Juni 2027 statt. Kann ich die Anzahlung für die Ausstellungsfläche jetzt trotzdem schon abrechnen?

Leider nicht. Wenn die Messe nicht mehr im Förderzeitraum stattfinden wird, können Anzahlung dafür nicht gefördert werden.


Die Veranstaltung findet Ende März/Anfang April 2027 statt. Sind die damit verbundenen Kosten förderbar?

Wir bemühen uns um eine Kulanz-Lösung, wenn der überwiegende Teil der Kosten vor dem 31.03.2027 angefallen ist. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihre Ansprechperson in Ihrer Wirtschaftskammer und besprechen Sie die weitere Vorgangsweise.



Leistungsnachweise


Brauche ich wirklich zu jeder Rechnung einen Leistungsnachweis?

Ja. Jede Rechnungsposition besteht aus einer Rechnung, Zahlungsbeleg(en) und Leistungsnachweis(en). Beispiele für Leistungsnachweise finden Sie unter Punkt 7.4 Förderungsauszahlung der jeweiligen Richtlinie. Hilfreiche Tipps finden Sie außerdem in den Abrechnungs-Checklisten des Internationalisierungsschecks und Digital-Marketing Schecks.


Ich reiche Kosten für Aktivitäten in Deutschland ein – wie muss der „Ziellandbezug“ nachgewiesen werden?

Es kommt darauf an, welche Aktivitäten gesetzt wurden. Hier ein paar Beispiele:
Kampagnen-Schaltungen mit Deutschland als Zielland im Länderfilter, Folder mit Hinweis auf den Markteintritt in Deutschland (z.B. „Besuchen Sie uns auf der Messe in Hamburg“), Screenshot, aus dem hervorgeht, dass das erstellte Video bei Kampagnen in Deutschland verwendet wurde.



Rechnung & Zahlungsbestätigungen


Was gilt als Zahlungsbestätigung?

Kontoauszug oder Kreditkarten-Monatsabrechnung, aus welchen der Kontoinhaber, der Zahlungsempfänger und das Durchführungsdatum hervorgehen sowie klar ersichtlich ist, dass der Auftrag unwiderruflich durch die Bank ausgeführt wurde. Wird ein Bezahldienst (z.B. PayPal, Klarna) genutzt, so muss dennoch der Bezug zum Fördernehmer sowie das Durchführungsdatum ersichtlich sein. Interne Zahlungsdokumentationen werden nicht akzeptiert.


Von Google/Facebook oder auch anderen Firmen habe ich viele Rechnungen mit kleinen Beträgen - darf ich diese zusammenziehen?

Ja unbedingt! Es ist nicht nötig, jede Rechnung einzeln hochzuladen. Bitte fügen Sie mehrere Rechnungen von ein und demselben Rechnungsleger in EINEM PDF-File zusammen (z.B. fünf monatliche Abrechnung von Google in ein PDF) und laden Sie dieses Dokument als eine Rechnung hoch. Dasselbe gilt auch für die Zahlungsbestätigungen (z.B. Übersicht aus der Kreditkartenabrechnung oder vom Online-Banking-Konto) und die Leistungsnachweise.



Auszahlung


Wann kann ich mit einer Auszahlung rechnen?

Bitte rechnen Sie ca. 8 Wochen ein - wir bemühen uns um eine rasche Abwicklung. 


Ich habe Fragen zum erhaltenen Auszahlungsbetrag – an wen kann ich mich wenden

Kontaktieren Sie bitte die Förderstelle per E-Mail (jene Adresse, von welcher Sie die Auszahlungsinformation erhalten haben) oder telefonisch unter 0590-900-60100.