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Substanzielle Wertschöpfung

Warum wollen wir das wissen?

go-international fördert ausschließlich Projekte und Aktivitäten österreichischer Unternehmen. Ziel ist der Export österreichischer Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen im Zielland.

In der Richtlinie ist daher festgehalten, dass ausschließlich der Export eigener Produkte und Dienstleistungen förderbar ist. Diese können sowohl im eigenen Unternehmen oder in Lohnfertigung erzeugt werden, wobei der Lohnfertiger als Auftragnehmer des österreichischen Unternehmens fungiert und sich ausschließlich auf den Fertigungsprozess konzentriert.

Die substanzielle Wertschöpfung in Österreich steht im Vordergrund und muss mindestens 25% betragen.

Deshalb bitten wir Sie zu beschreiben, aus welchen Leistungen sich Ihre Wertschöpfung in Österreich zusammensetzt.

Dies können z.B. folgende Komponenten sein:

  • Produktion in Österreich
  • Veredelungsschritte in Österreich
  • Marketing- und Vertriebsaktivitäten (Design, Verpackung, Vertrieb, etc.)
  • Forschung & Entwicklung (z.B. Patent)
  • Arbeitsplätze in Österreich
  • Werden Gewinne in die Weiterentwicklung des österreichischen Unternehmens investiert?

Handelsunternehmen können einen Antrag stellen für den Export von

  • eigenen Produkten/Dienstleistungen oder
  • landwirtschaftlichen Erzeugnissen/Agrarerzeugnissen österreichischen Ursprungs (gemäß EU-Verordnung Nr. 1408/2013).

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn sich die Geschäftstätigkeit lediglich auf die Vermarktung/Vertrieb von zugekauften Produkten beschränkt – auch dann nicht, wenn diese Produkte unter eigenem Namen vertrieben werden.