Digitalisierungsmaßnahmen
Gefördert werden Digitalisierungskosten, die direkt der Internationalisierung in einem Land dienen.
Der Ziellandbezug muss eindeutig nachgewiesen werden (z.B. durch Verweis auf Veranstaltungen/Repräsentanzen/Verfügbarkeit im jeweiligen Land, Preisangaben mit ausländischer Mehrwertsteuer, Anpassung der Online-AGBs etc.).
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
- Ziellandbezogene Onlinewerbung sowie Werbung auf Suchmaschinen (SEA)/ Social Media Kanälen/ Online-Marktplätzen
- Erstellung und Management der Kampagnen, Werbeschaltungen
Hinweis: Kosten für die Erstellung und das Management der Kampagnen müssen in einem substanziellen Verhältnis zu den Werbeschaltungskosten stehen. Es können nur jene Werbeschaltungskosten gefördert werden, die konkret für das Zielland angefallen sind.
- Erstellung und Management der Kampagnen, Werbeschaltungen
- Ziellandbezogene Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Onpage SEO: Content Marketing, semantische Textoptimierung, Keyword-Optimierung, etc.
- Offpage SEO: Linkaufbau auf anderen Websiten/Social Media Kanälen/ Online Marktplätzen
- Einrichtung/Adaptierung eines Webshops/Website für das Zielland
sowie Anpassungen an die Sprache/Rechtsordnung des Ziellands wie z.B. Übersetzung der Websiteinhalte/ Anpassung der Online-AGBs, des Impressums, der Mehrwertsteuersätze, der Kennzeichnungspflichten, der Widerrufsbelehrung/ Informationen zu Versand/Zoll etc. - Erstellung einer Website ausschließlich für das Zielland (inkl. Ankauf Domains)
- Kosten für Internet-Gütesiegel für das Zielland (Webshop/Website)
- Kosten für die Suche von Influencern bzw. Influencer Kampagnen für das Zielland
- Umfassende Projektbetreuung (UPB) der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zum Thema Online-Werbung (Digitalpaket)