Datenschutzerklärung
Die vom förderwerbenden Unternehmen angegebenen personen- oder unternehmensbezogenen Daten (beispielsweise Firmenname, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Internet, Branche, angebotene Produkte, Kontaktperson, Anzahl der Mitarbeiter, Jahresumsatz, Jahresbilanzsumme, Exportumsatz, Importanteil) werden vom BMWET und der WKO als gemeinsame Verantwortliche gemäß Art 26 (Datenschutzgrundverordnung „DSGVO“) verarbeitet. Dies dient der Anbahnung und Abwicklung des Förderantrages, für Kontrollzwecke und zur Weiterentwicklung der Internationalisierungsoffensive go-international sowie zur Evaluierung volkswirtschaftlicher Effekte der Fördermaßnahmen und zur Wahrnehmung der dem BMWET gesetzlich übertragenen Aufgaben.
Für die Beurteilung der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises werden die vom förderwerbenden Unternehmen angegebenen Daten erforderlichenfalls auch bei Bundesorganen oder Förderungsabwicklern erhoben und überprüft.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf folgender Grundlage:
- Zur Abwicklung des Fördervertrages gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO;
- Notwendigkeit zur Erfüllung von rechtlichen Pflichten, insbesondere nach dem WKG, gemäß Art 6 Abs 1 lit c DSGVO;
- Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die nach Art 6 Abs 1 lit e DSGVO im öffentlichen Interesse liegt;
- Überwiegendes berechtigtes Interesse nach Art 6 Abs 1 lit f DSGVO, welches darin besteht, die WKO-Mitgliederverwaltung und das Informations- und Veranstaltungsmanagement sowie die interne und externe Kommunikation in diesen Belangen effizient zu gestalten;
- Bei Einzelfällen: Einwilligung des förderwerbenden Unternehmens zur Verarbeitung personenbezogenen Daten (Art 6 Abs 1 lit a oder Art 9 Abs 2 lit a DSGVO).
Soweit dies zu den oben genannten Zwecken erforderlich ist, werden Daten des förderwerbenden Unternehmens an folgende Empfänger übermittelt:
- Organisationen der gewerblichen Wirtschaft;
- Organe und Beauftragte des Rechnungshofes / der Gerichte;
- Bundesministeriums für Finanzen;
- Angehörige rechtsberatender und unterstützender Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder);
- Geld- und Kreditinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
- Bundesorgane und weitere Förderungsabwicklungsstellen.
Auch werden Transparenzportalabfragen gemäß § 32 Abs. 5 Transparenzdatenbankgesetz 2012 – TDBG2012 durchgeführt.
Daten des förderwerbenden Unternehmens werden grundsätzlich solange aufbewahrt, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Aufbewahrung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig ist, sowie darüber hinaus, solange Garantie-, Gewährleistungs- oder Verjährungsfristen noch nicht abgelaufen sind.
Weitere Informationen, wie die WKO Daten verarbeitet sowie Informationen über die Rechte förderwerbender Unternehmen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie die Kontaktdaten der relevanten WKO-Stellen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.