Digitalisierungsscheck - GESCHLOSSEN seit 01.01.2021
Derzeit keine Beantragung möglich
Sie wollen Ihren digitalen Auslandsauftritt optimieren? - Wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss von 50% zu Ihren Digitalisierungsmaßnahmen.
- Wer? Klein- und Mittelunternehmen, die aktive Mitglieder der Wirtschaftskammern, der Kammern der ZiviltechnikerInnen oder Bildungsinstitutionen sind
- Was? Externe Kosten für ziellandbezogenes Online-Marketing
- Wieviel? Maximaler Auszahlungsbetrag: EUR 7.500 für alle Neuanträge ab 01.06.2020 (bis 31.05.2020: EUR 5.000)
- Zeitraum? Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet spätestens am 31.03.2021
- Kombinierbar? Parallele Beantragung eines Internationalisierungsschecks für unterschiedliche Zielländer möglich.
- Voraussetzungen? Substanzielle Wertschöpfung in Österreich
Direktförderung
- Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-Minimis-Beihilfe.
- Weitere Details zu den Förderbestimmungen erfahren Sie in der Richtlinie.
- Wir beraten Sie gerne persönlich: Ihr go-international-Team in Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer unterstützt Sie bei der Einreichung und Abwicklung dieser Förderung.
- Mit Klick auf den Button "Jetzt Förderung beantragen" gelangen Sie zu Ihrem Förderkonto. Hier können Sie Ihren Antrag einreichen und sich über den Status informieren.
Tipp: Im Musterantrag sehen Sie, welche Informationen im Antrag benötigt werden. - Für die Nutzung des Förderkontos benötigen Sie Ihr WKO-Benutzerkonto. Halten Sie bitte Ihre Zugangsdaten bereit.
Wie beantragen Sie eine Förderung?
Die aktuelle Förderperiode der Internationalisierungsoffensive go-international läuft noch bis 31. März 2021 - die Einreichung für diese Förderperiode war allerdings bis 31.12.2020 befristet.
Zwischen 01.01. und 31.03.2021 ist daher leider keine Antragstellung möglich.