2.6.
Incoming Mission: zeigen Sie Ihre Referenzanlage – AUSGESCHÖPFT: derzeit Warteliste
Bei öffentlichen Auftragsvergaben, im Projektgeschäft, im Infrastruktur- und Umweltbereich, aber auch in der Zusammenarbeit mit großen Einkaufsorganisationen ist der Besuch einer Referenzanlage, die Vorstellung des eigenen Produktionsbetriebes oder eine Produktpräsentation in Österreich oft ein wichtiger Beitrag zum Erfolg.
Durch die Kofinanzierung der Reise- und Aufenthaltskosten ausländischer Delegationen werden nicht nur konkrete Absatzbemühungen österreichischer Anbieter unterstützt. Zusätzlich werden Möglichkeiten für politisches Lobbying und persönliche Verbindungslinien geschaffen, die in Folgeprojekten auch für andere heimische Firmen genützt werden können.
Unter dem Titel „Landwirtschaft Ukraine“ wurde beispielsweise von der Außenhandelsstelle Kiew eine Delegation ukrainischer Entscheidungsträger nach Österreich geführt und Referenzprojekte sowie Unternehmen von Bioenergiegewinnung über Saatgut bis zur Stallausstattung vorgestellt.
Teilnahmemodalitäten:
- Einkaufsreisen ausländischer Einkaufsorganisationen bzw. Projekt-Promotion bei Großprojekten: Es müssen jeweils mindestens 3 österreichische Firmen involviert sein bzw. von der Auslands-Delegation profitieren. Von diesen Unternehmen wird eine Kofinanzierung erwartet.
- Kofinanzierung von mindestens 50 % durch die besuchten österreichischen Firmen ist anzustreben - für die Kostendeckelung gilt folgender Richtwert: Europa EUR 7.500,-, außerhalb Europas EUR 15.000,-
- Die zuständige
österreichische Außenhandelsstelle
im jeweiligen Betreuungsbereich muss involviert sein.Wir weisen ausdrücklich auf die seit 1.9.2009 geltenden geänderten (Strafrechts) Bestimmungen zur Bekämpfung von Korruption hin: Bei Einladung von Amtsträgern kann die Übernahme von Flugkosten, Hotelkosten, etc. strafbar sein. Dies kann auch hinsichtlich ausländischer Amtsträger gelten. Es ist daher drauf zu achten, dass die Einladung NICHT ad personam, sondern an das entsprechende Amt/die entsprechende Dienststelle ergeht, mit der Bitte eine Person/einen Delegierten zu nominieren, und das diese Person dann durch die Annahme der Einladung berechtigt ist, an der Reise teilzunehmen. Es empfiehlt sich weiters, dass in dem Einladungsschreiben bereits darauf hingewiesen wird, dass die Reise- und Aufenthaltskosten übernommen werden.
- Auch Privatpersonen sind eingeschlossen, sofern diese zu einem pflicht- oder gesetzeswidrigen Verhalten angeregt werden sollen.