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Dokumente für den Export

Seit dem EU-Beitritt Österreichs gibt es gegenüber den anderen Mitgliedstaaten keine Zollgrenzen mehr, beim Warenversand sind somit keinerlei Zolldokumente erforderlich. Lediglich verbrauchssteuerpflichtige Waren benötigen weiterhin ein Begleitdokument, das von der Zollbehörde des Empfangslandes in der Gemeinschaft bestätigt werden muss.

Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr gibt es zwar keine Zollformalitäten mehr, doch sind im Wesentlichen zwei Kernbereiche zu berücksichtigen: Die Erwerbsteuer und die Intrahandelsstatistik (INTRASTAT).

Auf der Website der WKÖ sind im Channel „Steuern“ alle aktuellen Informationen zu finden.

Mit der Abschaffung der Zollgrenzen per 1.1.1993 entfiel jegliche Möglichkeit der statistischen Erfassung der Lieferungen und Erwerbe innerhalb der Gemeinschaft. Außenhandelsstatistische Daten werden aber von den einzelnen Regierungen, Kammern und Interessenverbänden ebenso wie von den Organen der EU benötigt. Daher wurde das System der Firmenmeldungen direkt an die statistischen Erhebungsstellen eingeführt.

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In Österreich ist die Erhebungsstelle die „Bundesanstalt Statistik Österreich“. Hier müssen österreichische Firmen, die Waren in die Gemeinschaft liefern oder von dort beziehen, ihre Meldungen abgeben. Meldezeitraum ist ein Kalendermonat, die Meldungen können aber auch wöchentlich erfolgen. Jedenfalls aber muss die letzte Teilmeldung spätestens am 10. des Folgemonats übermittelt werden.

Die Meldungen können auf entsprechenden Formularen oder auf elektronischem Weg abgegeben werden. Die „Bundesanstalt Statistik Österreich“ stellt hiefür kostenlos ein spezielles Programm samt Thesaurus mit den zu verwendenden HS-Codes zur Verfügung. Näheres auf der Homepage von „Statistik Österreich“ unter www.oestat.gv.at

Der Warenverkehr innerhalb der EU erfolgt für Gemeinschaftswaren, ohne Zollformalitäten und daher ohne direkte Teilnahme von Behörden. Im Warenverkehr mit Drittstaaten, also solchen, die nicht der Gemeinschaft angehören, dagegen sind weiterhin Behörden, in erster Linie Zollbehörden, eingeschaltet. Die Abwicklung der Formalitäten hängt hier wesentlich von der ordnungsgemäßen Ausstattung der Sendung mit den erforderlichen Warenbegleitpapieren ab. Als solche bezeichnet man all jene Dokumente, Bestätigungen, Erklärungen oder Zertifikate, die für die zollamtliche Ausfuhrabfertigung in Österreich und für die Einfuhr im Bestimmungsland benötigt werden.

Besondere Aufmerksamkeit ist auf die sorgfältige akkreditivkonforme Ausfertigung der Begleitpapiere zu legen, nachträgliche Korrekturen sind kaum mehr möglich. Mangelhafte Warenbegleitpapiere können nicht nur die Ausfuhr aus Österreich, sondern auch die Einfuhr im Bestimmungsland verzögern.

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In der Regel sind die Begleitpapiere, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in der im jeweiligen Bestimmungsland üblichen Korrespondenzsprache auszufertigen. Dies ist meist Englisch, mitunter aber auch Französisch oder eine andere Fremdsprache.

Für die Ausfuhr aus Österreich benötigt man im Normalfall Faktura, schriftliche Zollanmeldung, Versendungsbelege bzw. Transportpapiere, manchmal auch Ausfuhrbewilligung.

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