Sobald der Entschluss zum Export gefallen ist, muss für diese Zielgruppe verkaufswirksames Anschauungsmaterial vorbereitet werden.
Dazu gehören in erster Linie Prospekte, Kataloge, Produktbeschreibungen, Fotos und Referenzlisten. Je nach den ausgewählten Märkten müssen sie in den entsprechenden Fremdsprachen abgefasst sein. Als weiterer Schritt ist an Muster und Kollektionen zu denken, Etiketten, Verpackungen, Gebrauchsanweisungen müssen übersetzt und geändert werden.
Die Incoterms sind standardisierte Lieferklauseln, deren Anwendung von der Internationalen Handelskammer in Paris zur Vereinfachung der Abwicklung des Warenkaufes empfohlen wurde. Diese Klauseln sind international anerkannt, bedürfen aber zu ihrer Vertragswirksamkeit, dass sie ausdrücklich in der jeweils geltenden Fassung in den Kaufvertrag aufgenommen werden.
Viele Unternehmen glauben in schwierigen Märkten „quasi automatisch“ Schmiergelder zahlen zu müssen. Dies ist aber bei guter, langfristiger Vorbereitung des Geschäftes oft nicht notwendig. Mitunter werden die ersten „voraussichtlich notwendigen“ Schmiergelder in die Kalkulation aufgenommen. Übersehen wird dabei jedoch, dass meist die zu zahlenden Gelder über die nächsten Jahre ungleich höher sind. So manche anscheinend erfolgreiche Akquisition und Unterschrift unter einen Vertrag entpuppt sich bei der Endabrechnung als größerer Verlustposten. Denn wer einmal zahlt, wird immer wieder „eingeladen“, wieder zu zahlen und ist langfristig erpressbar. Das Thema Korruption ist aber weniger ein Thema der Kalkulation oder Ethik, als vielmehr des Risk-Managements, des Strafrechts und des Schadensersatzrechtes!