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Produkt- und Preisgestaltung

Marketingmaterialien - Gestaltung des Unterlagenmaterials

Sobald der Entschluss zum Export gefallen ist, muss für diese Zielgruppe verkaufswirksames Anschauungsmaterial vorbereitet werden.

Dazu gehören in erster Linie Prospekte, Kataloge, Produktbeschreibungen, Fotos und Referenzlisten. Je nach den ausgewählten Märkten müssen sie in den entsprechenden Fremdsprachen abgefasst sein. Als weiterer Schritt ist an Muster und Kollektionen zu denken, Etiketten, Verpackungen, Gebrauchsanweisungen müssen übersetzt und geändert werden.

Incoterms

Die Incoterms sind standardisierte Lieferklauseln, deren Anwendung von der Internationalen Handelskammer in Paris zur Vereinfachung der Abwicklung des Warenkaufes empfohlen wurde. Diese Klauseln sind international anerkannt, bedürfen aber zu ihrer Vertragswirksamkeit, dass sie ausdrücklich in der jeweils geltenden Fassung in den Kaufvertrag aufgenommen werden.

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Die Incoterms 2000 als solche regeln im Wesentlichen

  • wer den Transport zu organisieren und zu bezahlen hat,
  • wann das Risiko am Transport übergeht und
  • wer für die Aus-, Durch- und Einfuhr der Waren verantwortlich ist und die damit verbundenen Zölle, Abgaben oder Steuern (Einfuhrumsatzsteuer) tragen muss.

Achtung:
Die Incoterms stehen nicht für Rechtsbeziehungen gegenüber Frachtführern, Spediteuren, Banken und Versicherungen. Es ist daher darauf zu achten, dass Fracht- und Speditionsverträge, Akkreditive und Versicherungen den jeweiligen Regelungen der gewählten Incoterms entsprechen.

Anti-Korruption

Viele Unternehmen glauben in schwierigen Märkten „quasi automatisch“ Schmiergelder zahlen zu müssen. Dies ist aber bei guter, langfristiger Vorbereitung des Geschäftes oft nicht notwendig. Mitunter werden die ersten „voraussichtlich notwendigen“ Schmiergelder in die Kalkulation aufgenommen. Übersehen wird dabei jedoch, dass meist die zu zahlenden Gelder über die nächsten Jahre ungleich höher sind. So manche anscheinend erfolgreiche Akquisition und Unterschrift unter einen Vertrag entpuppt sich bei der Endabrechnung als größerer Verlustposten. Denn wer einmal zahlt, wird immer wieder „eingeladen“, wieder zu zahlen und ist langfristig erpressbar. Das Thema Korruption ist aber weniger ein Thema der Kalkulation oder Ethik, als vielmehr des Risk-Managements, des Strafrechts und des Schadensersatzrechtes!

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Folgende Punkte sollte man sich gründlich überlegen:

  • Korruption - im Ausland begangen - ist auch in Österreich strafbar!
  • Auch wenn ausländische Agenten oder „Berater“ für Sie durch Korruption im Ausland einen Auftrag aquirieren sind Sie in Österreich strafbar !
  • Es ist umstritten, ob Ihr Export-Vertrag noch gültig ist, wenn er mit Korruption abgeschlossen wurde?
  • Sie haften als Geschäftsführer persönlich, wenn Sie in Ihrem Unternehmen nicht eine klare Anti-Korruptionsstrategie kommunizieren, Schulungen für alle Mitarbeiter veranlassen und die Umsetzung dieser Weisung auch überprüfen.
  • Ein PR-Schaden durch Korruption kann Ihr Unternehmen gefährden
  • Korruption erhöht Ihr Geschäftsrisiko beträchtlich und bildet ein ideales Einfallstor für nachfolgende Schutzgelderpressungen, Spionageaktivitäten, Erpressung durch eigene Mitarbeiter und ähnliches.


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